Laut §57b StVZO müssen Fahrtenschreiber (auch EG-Kontrollgerät genannt) spätestens alle 2 Jahre geprüft werden. Dies gilt auch bei Austausch oder Reparatur des Tachos, Änderung des
Kennzeichens sowie dem Austausch bestimmter Komponenten, die das Wegimpulssignal beeinflussen, muss der Tachograph geprüft werden.
Wir sind berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen und die zugehörige Bescheinigung auszustellen.
Die Tachoprüfung kann im Regelfall terminlich mit anderen Untersuchungen zusammengelegt werden.